Nachdem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist es den Werkfeuerwehren gestattet, externes Brandschutzpersonal zu beauftragen, um deren Brandschutz im Werk sicherzustellen.
Vor allem in der aktuellen Lage, kommen viele Werkfeuerwehren sowohl an Ihre körperlichen, als auch an Ihre Auslastungsgrenzen.
Durch Personalausfälle z.B. durch Krankheit und Quarantäne haben die Dienstgruppenleiter, Schwierigkeiten den Dienstplan zu vervollständigen.
Durch unseren Pool an Berufsfeuerwehrleuten, können wir Sie gerne unterstützen.